Abrechnung

Informationen für gesetzlich Versicherte

Als Praxis mit Kassenzulassung (BSNR: 636940300) besteht eine Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Für das Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) benötigen Sie lediglich Ihre Krankenkassenversichertenkarte zur Abrechnung. Wurde während dieser ersten Sitzung die Indikation für eine Psychotherapie gestellt wurde, dienen die folgenden vier Termine (die sogenannten Probatorischen Sitzungen) dazu herausfinden, ob Sie Vertrauen fassen können und ob Sie sich verstanden fühlen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie gut aufgehoben sind, besprechen wir gemeinsam den voraussichtlichen Behandlungsumfang und die Häufigkeit der Therapiesitzungen. Anschließend wird die Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt. Ein Therapieantrag wird teilweise bei einer externen Gutachterstelle eingereicht. Hierbei wird überprüft, ob die Leistungspflicht der Krankenkasse gegeben ist und die vorgeschlagene Behandlung erfolgversprechend erscheint. Dieser Bericht erfolgt anonymisiert, die Krankenkasse erhält lediglich die Diagnose. Dadurch sind beim Antragsverfahren bei gesetzlichen Krankenkassen der Schutz Ihrer Patientendaten und die Schweigepflicht gewährleistet.

Alle Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie erst ab dem Datum der schriftlichen Genehmigung und im genehmigten Stundenumfang. Sie erhalten eine Mitteilung darüber. Die Behandlung kann also erst beginnen, wenn die Kostenübernahme zugesagt ist.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Weitere Fragen, und wie ich Sie bei der Antragsstellung unterstützen kann, können wir gerne in einem Erstgespräch klären.


Informationen für Privatversicherte

Es hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab, in welchem Umfang psycho­therapeutische Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden.

In der Regel werden die Kosten für Psychotherapie nach Antragstellung und Bewilligung durch einen Gutachter von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Versicherung. Ich unterstütze Sie gerne dabei, die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenkasse vor Aufnahme einer Psychotherapie zu klären. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine (sogenannte probatorische Sitzungen) ohne vorherige Genehmigung.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenkassen anerkannt wird.


Informationen zur Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antrag­stellung übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbin­dung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären. Sollte absehbar sein, dass für eine therapeutische Behandlung nicht mehr als 10 Stunden benötigt werden, kann auf einen ausführlichen Therapieantrag verzichtet werden.


Informationen zur Paartherapie

Paartherapie ist keine Kassenleistung und deshalb nicht erstattungsfähig. Die Kosten müssen privat getragen werden.


Informationen zur psychoonkologische Betreuung oder Psychotherapie bei Brustkrebs (DMP Brustkrebs)

Eine (Brust-) Krebserkrankung hat häufig nicht nur körperliche Folgen, sondern kann auch zu enormen psychischen Belastungen führen. Zusätzlich zur medizinischen Behandlung ist so auch eine psycho-onkologische Begleitung wichtig. Sie beschäftigt sich unter anderem mit: dem Umgang mit der emotionalen Belastung, der Lebensqualität und den Prozessen der Krankheitsverarbeitung.

In unserer Praxis werden alle wichtigen Problembereiche im Zusammenhang mit der psychischen Verarbeitung der Brustkrebserkrankung behandelt.

Als Teilnehmerin im DMP Brustkrebs benötigen Sie lediglich eine Überweisung Ihres koordinierenden Arztes. Dies wird in den meisten Fällen ihr behandelnder Gynäkologe in der Praxis oder der Frauenklinik sein.

Zunächst wird im Rahmen der Eingangsdiagnostik der so genannte HADS-Test durchgeführt. Er dient dazu, das Ausmaß Ihrer psychischen Belastung und somit Ihren Beratungsbedarf abzuschätzen. So kann schnell und individuell beurteilt werden, ob und wie viel psychotherapeutische Unterstützung Sie benötigen.

Im Rahmen des DMP biete ich Ihnen als Psychotherapeutin mit psychoonkologischer Zusatzqualifikation –  angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse – kurzfristige Beratungsangebote oder längerfristige psychotherapeutische Behandlungen an.

Ziel all dieser Maßnahmen ist die Verbesserung Ihrer Lebensqualität, beispielsweise durch den Abbau von krankheitsbedingtem Stress, und der Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung.

Nutzen Sie die Möglichkeit zu einer psychoonkologischen Beratung/Behandlung unserer Praxis, die im Rahmen des DMP von Ihrer Krankenkasse bezahlt wird.


Einzelcoaching und Supervision

Einzelcoaching oder Supervision werden – je nach Bedarf und Absprache – in Einzelstunden von 50 Minuten oder Doppelstunden von 90 Minuten abgehalten. Erfahrungsgemäß sind fünf bis zehn Stunden zur persönlichen Zielerreichung ausreichend. Darauf aufbauend können bei Bedarf weitere Sitzungen in Anspruch genommen werden.

Zunächst steht Ihre individuelle Ziel-, Persönlichkeits- und Interaktionsanalyse im Fokus. Darauf aufbauend folgen konkrete Entwicklungs- und Lösungsschritte sowie die Begleitung von persönlichen und beruflichen Zukunftsprojekten.

Mehr zu den Inhalten meines Coachingangebots finden Sie hier.


Gruppen- und Teamcoaching

Das Gruppen- und Teamcoaching hat üblicherweise einen Umfang von ein bis drei Tagen. Je nach Themen- und Zielstellung sowie Anzahl der Teilnehmenden wird die Dauer des Gruppen- und Teamcoachings bemessen.

Mehr zu den Inhalten meines Coachingangebots finden Sie hier.